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Archiv: Verbot von Cybutryn (Irgarol®)
Konsequenzen für Bootseigner und Werften
Cybutryn, bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, manchmal auch als s-triazin in der Wirkstoff-Zusammensetzung genannt, kann bisher in Antifouling-Produkten enthalten sein. Dieser Wirkstoff ist ab dem 31. Januar 2017 nicht mehr in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar 2016 beschlossen.
Das Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de) hat mit seiner kontinuierlichen fachlichen Begleitung maßgeblich zur Bewertung des Stoffes beigetragen und bereits im September 2007 vor der Anwendung des Stoffes gewarnt. Bei einem Gewässermonitoring, welches das UBA in den Jahren 2005 bis 2008 durchführte, fanden sich Cybutryn-Konzentrationen, die im Bereich der Wirkungskonzentrationen lagen.
Was müssen Werften, Bootsbesitzer und -käufer jetzt beachten?
Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen vor dem Stichtag – 31. Januar 2017 – entsorgt werden. Das UBA rät zur Abgabe bei Problemstoffsammelstellen wie zum Beispiel Recyclinghöfen. Beim Bootskauf (Neubau und Gebrauchtboote) sollte nach der Antifouling-Beschichtung gefragt werden: Ab dem 02. März 2017 dürfen keine neuen Boote mehr verkauft werden, die mit Cybutryn beschichtet sind. Für Boote, die vor diesem Termin gekauft wurden, gelten dagegen keine Einschränkungen. Wer ein bereits behandeltes Boot besitzt, kann auch weiterhin europäische Gewässer befahren.
(Quelle: www.umweltbundesamt.de, 20.04.2016 Ausgabe Nr. 16/2016, aufgesucht am 25.08.2016)
Problematisch sind Altbestände, die nicht mehr eingesetzt werden dürfen. LimnoMar veröffentlicht seit einiger Zeit jedes Jahr eine Produktliste von Antifoulingsystemen, die auf dem deutschen Sportboot-Markt angeboten werden (Download HIER). Auf Grund des Verbots wurden die Listen von 2010 bis 2016 durchgesehen, um zu prüfen, welche Produkte in den jeweiligen Jahren noch Irgarol® enthielten. Hiermit soll eine Orientierung für Sportboot-Werften und -Eigner geliefert werden, die noch Altbestände besitzen.
Im Folgenden befindet sich die Auflistung der Irgarol®-haltigen Produkte für die Jahre 2010 bis 2016. Die aufgeführten Produkte enthielten nur bis zu den angegebenen Jahren Irgarol®:
Hempel Hard Racing
Hempel
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2010 und 2011 |
VC 17m Extra-Graphite
International Farbenwerke GmbH
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2010 und 2011 |
Hempel Mille Dynamic
Hempel |
2012 |
VC Offshore
International Farbenwerke GmbH |
2012 |
Nautico Aalglatt Color
Anwander & Co |
2010 bis 2016 |
Fisher white
Stoppani |
2013 bis 2016 |
Noa Noa Rame
Stoppani |
2013 bis 2016 |
Sibelius
Stoppani |
2013 bis 2016 |
Sibelius H.M.
Stoppani |
2013 bis 2016 |
Stopflon
Stoppani |
2013 bis 2016 |
Helice Spray
Stoppani |
2013 bis 2016 |
Sintohelice
Stoppani |
2013 bis 2016 |
Hempel Mille Plus
Hempel |
2016 |
LimnoMar kann nicht für die Vollständigkeit der Auflistung garantieren,
da einige Hersteller die Kobiozide in den Sicherheitsdatenblättern nicht spezifizieren.
Da auch der Wirkstoff Diuron® seit 2008 in der EU nicht mehr verwendet werden darf, werden auch für diesen Wirkstoff Produkte aufgelistet, in denen Diuron® bis 2010 noch enthalten war. In den folgenden Jahren konnte kein Produkt mit diesem Wirkstoff mehr identifiziert werden. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines noch bestehenden Lagerbestandes mit den aufgeführten Produkten gering ist, sollen der Vollständigkeit halber die bis 2010 auf dem deutschen Sportboot-Markt angebotenen Produkte hier aufgeführt werden:
Nautix A3T. Speed
Nautix |
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Nautix A4T. Speed
Nautix |
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New Pro Antifouling Super Life
New Pro |
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LimnoMar kann nicht für die Vollständigkeit der Auflistung garantieren,
da einige Hersteller die Kobiozide in den Sicherheitsdatenblättern nicht spezifizieren.
Das Umweltbundesamt empfiehlt so weit wie möglich auf biozidhaltige Antifouling-Anstriche zu verzichten, um die Ökosysteme in den Gewässern möglichst wenig zu belasten. Insbesondere im Süßwasser auf Seen und Flüssen können Bootsrümpfe auch ohne Antifouling-Wirkstoffe bewuchsfrei gehalten werden. Mittlerweile gibt es mehrere wirksame Antifouling-Beschichtungen auf dem Markt, die biozidfrei sind und in der Produktliste ausgewiesen werden.
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